Das Baby – Der erste Monat
Der erste Monat ihres Babys im Überblick:
Hebamme:
in der Nachsorge kontrolliert die Hebamme ob sich der Körper der Mutter richtig zurückgebildet und unterstützt die junge Familie bei den wichtigen Fragestellungen zum Baby. Sie unterstützt bei Fragen rund um Stillen, Ernährung, Babypflege, Gesundheit, Beziehung und Familie.
Geburtsurkunde:
in den ersten sieben Tagen nach der Geburt soll das Baby beim Standesamt gemeldet werden. Manche Krankenhäuser bieten bereits ein kleines Meldebüro für die Übermittlung an die Behörden. Dies ist häufig allerdings nur ein paar Tage lang nutzbar, da die Krankenhäuser spätestens am siebten Tag die Meldung über die Geburt des Kindes übertragen müssen. Es empfiehlt sich die Geburtsurkunde für weitere Behördengänge in mehrfacher Ausführung beglaubigen zu lassen.
Krankenkasse:
für die weitere Auszahlung des Mutterschaftsgeldes und die Versicherung des Kindes benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde.
Kindergeld:
bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit erhält man den Antrag für Kindergeld. Dieser steht auch online zur Verfügung. Auch für die Kindergeldanmeldung benötigt man die Geburtsurkunde.
Elternzeit:
in der ersten Woche nach Geburt des Kindes besteht die letzte Möglichkeit dem Arbeitgeber schriftlich den Wunsch zur Länge und Beanspruchung der Elternzeit mit zu teilen.
Elterngeld:
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Stellung des Antrags gezahlt. Der Antrag sollte daher zeitnah gestellt werden. Auch hier wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Kinderausweis:
der Kinderausweis und der Reisepass für das Kind können im Meldeamt beantragt werden. Im Meldeamt kann ebenso die Steuerkarte des betreffenden Partners um den Kinderfreibetrag ergänzt werden.
Kinderarzt:
zwischen der vierten und sechsten Lebenswoche des Neugeborenen findet die dritte Untersuchung durch den Kinderarzt statt. Diese Untersuchung wird auch als U3 bezeichnet.